KTG, UVG, BVG: Obligatorische Versicherungen für Arbeitgeber in der Schweiz
Branislav Hepner
Poradca
Als Arbeitgeber in der Schweiz sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden zu versichern. Die drei wichtigsten Säulen: UVG (Unfallversicherung), BVG (Pensionskasse) und KTG (Krankentaggeld). Wer hier Fehler macht, riskiert Bussen und Nachzahlungen.
UVG — Unfallversicherung: Obligatorisch für alle Arbeitnehmer ab der ersten Arbeitsstunde. Deckt Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Für Mitarbeitende mit mehr als 8 Stunden pro Woche auch Nichtberufsunfälle. Die Prämie für Berufsunfälle trägt der Arbeitgeber, für Nichtberufsunfälle der Arbeitnehmer.
BVG — Berufliche Vorsorge: Obligatorisch für Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn über CHF 22'050. Die Beiträge werden je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Höhe der Beiträge steigt mit dem Alter: 7% (25–34 Jahre), 10% (35–44), 15% (45–54), 18% (55–65).
KTG — Krankentaggeld: In vielen Kantonen obligatorisch, in allen Fällen dringend empfohlen. Deckt den Lohnausfall bei Krankheit (nicht Unfall — das deckt UVG). Ohne KTG müssen Sie als Arbeitgeber den Lohn während der Krankheit weiterzahlen (Basler, Berner oder Zürcher Skala).
UVG-Zusatzversicherung: Die obligatorische UVG-Versicherung deckt nur den versicherten Verdienst bis CHF 148'200. Für höhere Löhne ist eine UVG-Zusatzversicherung sinnvoll, damit auch Kaderleute vollständig abgesichert sind.
Prämienoptimierung: Die Prämien können je nach Anbieter stark variieren. Besonders beim KTG und der BVG gibt es grosse Unterschiede. Ein regelmässiger Vergleich lohnt sich — wir finden die günstigste Lösung ohne Leistungseinbussen.
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