Kinderzulagen in der Schweiz: Anspruch, Höhe und Antragstellung
Branislav Hepner
Poradca
Jede Familie in der Schweiz hat Anspruch auf Kinderzulagen (Familienzulagen). Doch der Antrag ist nicht immer einfach — besonders wenn beide Elternteile arbeiten, die Eltern getrennt leben, oder ein Elternteil im Ausland wohnt.
Wie hoch sind die Kinderzulagen? Die Mindestbeträge gemäss Bundesgesetz: Kinderzulage CHF 200 pro Monat (bis 16 Jahre), Ausbildungszulage CHF 250 pro Monat (16–25 Jahre). Viele Kantone zahlen deutlich mehr — in Genf z.B. CHF 311 pro Kind.
Wer hat Anspruch? Arbeitnehmer, Selbständige und Nichterwerbstätige mit Wohnsitz in der Schweiz. Bei Doppelverdienern wird geprüft, welcher Elternteil den Erstanspruch hat (in der Regel der, in dessen Kanton das Kind wohnt).
Besonderheiten für ausländische Familien: Wenn Ihre Kinder im Ausland leben, haben Sie je nach Herkunftsland und Sozialversicherungsabkommen ebenfalls Anspruch auf Kinderzulagen. EU/EFTA-Bürger erhalten in der Regel den vollen Betrag abzüglich der Leistungen im Wohnsitzland der Kinder.
Benötigte Unterlagen: Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes, Ausweise beider Elternteile, Heiratsurkunde (falls verheiratet), Arbeitsverträge, und bei Kindern im Ausland: Bestätigung des Wohnsitzlandes.
Häufige Probleme: Doppelzahlungen bei zwei arbeitenden Elternteilen, fehlende Koordination zwischen Kantonen, verspätete Anmeldung (Zulagen werden maximal 5 Jahre rückwirkend ausbezahlt).
Wir kümmern uns um die komplette Antragstellung — von der Zusammenstellung der Dokumente bis zur Einreichung bei der zuständigen Familienausgleichskasse.
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Ich kümmere mich um die Antragstellung für Ihre Kinderzulagen.