Quellensteuer-Korrektur: So holen Sie zu viel bezahlte Steuern zurück
Branislav Hepner
Poradca
Rund eine Million Menschen in der Schweiz werden an der Quelle besteuert — das heisst, die Steuern werden direkt vom Lohn abgezogen. Doch der pauschale Quellensteuer-Tarif berücksichtigt nicht alle individuellen Abzüge. Eine Korrektur kann sich daher erheblich lohnen.
Wer kann eine Korrektur beantragen? Alle quellenbesteuerten Personen mit Bewilligung B oder L. Die Korrektur muss bis 31. März des Folgejahres beim zuständigen Gemeindesteueramt eingereicht werden.
Typische Gründe für eine Korrektur: Einzahlungen in die Säule 3a, hohe Berufsauslagen (langer Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung), Weiterbildungskosten, Krankheitskosten, Unterhaltsbeiträge, oder ein falscher Tarif-Code.
Wie viel können Sie zurückbekommen? In unserer Erfahrung erhalten Klienten durchschnittlich CHF 1'000 bis CHF 5'000 zurück. Bei Familien mit Kindern oder hohen Berufsauslagen kann es deutlich mehr sein.
Was wir benötigen: alle Lohnausweise, Nachweise über Säule-3a-Einzahlungen, Belege für Berufsauslagen, Versicherungsprämien, Krankheitskosten, und Angaben zu Kindern und Unterhaltspflichten.
Wichtig: Verpassen Sie die Frist nicht! Nach dem 31. März ist eine Korrektur für das vergangene Steuerjahr nicht mehr möglich. Handeln Sie jetzt.
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie: von der Zusammenstellung der Unterlagen über die Berechnung bis zur Einreichung beim Steueramt. Sie müssen sich um nichts kümmern.
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