KTG, UVG, BVG: Obligatorische Versicherungen fĂŒr Arbeitgeber in der Schweiz
Branislav Hepner
Berater
Als Arbeitgeber in der Schweiz sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden zu versichern. Die drei wichtigsten SĂ€ulen: UVG (Unfallversicherung), BVG (Pensionskasse) und KTG (Krankentaggeld). Wer hier Fehler macht, riskiert Bussen und Nachzahlungen.
UVG â Unfallversicherung: Obligatorisch fĂŒr alle Arbeitnehmer ab der ersten Arbeitsstunde. Deckt BerufsunfĂ€lle und Berufskrankheiten. FĂŒr Mitarbeitende mit mehr als 8 Stunden pro Woche auch NichtberufsunfĂ€lle. Die PrĂ€mie fĂŒr BerufsunfĂ€lle trĂ€gt der Arbeitgeber, fĂŒr NichtberufsunfĂ€lle der Arbeitnehmer.
BVG â Berufliche Vorsorge: Obligatorisch fĂŒr Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn ĂŒber CHF 22'050. Die BeitrĂ€ge werden je hĂ€lftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Die Höhe der BeitrĂ€ge steigt mit dem Alter: 7% (25â34 Jahre), 10% (35â44), 15% (45â54), 18% (55â65).
KTG â Krankentaggeld: In vielen Kantonen obligatorisch, in allen FĂ€llen dringend empfohlen. Deckt den Lohnausfall bei Krankheit (nicht Unfall â das deckt UVG). Ohne KTG mĂŒssen Sie als Arbeitgeber den Lohn wĂ€hrend der Krankheit weiterzahlen (Basler, Berner oder ZĂŒrcher Skala).
UVG-Zusatzversicherung: Die obligatorische UVG-Versicherung deckt nur den versicherten Verdienst bis CHF 148'200. FĂŒr höhere Löhne ist eine UVG-Zusatzversicherung sinnvoll, damit auch Kaderleute vollstĂ€ndig abgesichert sind.
PrĂ€mienoptimierung: Die PrĂ€mien können je nach Anbieter stark variieren. Besonders beim KTG und der BVG gibt es grosse Unterschiede. Ein regelmĂ€ssiger Vergleich lohnt sich â wir finden die gĂŒnstigste Lösung ohne Leistungseinbussen.
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