Kinderzulagen in der Schweiz: Anspruch, Höhe und Antragstellung
Branislav Hepner
Berater
Jede Familie in der Schweiz hat Anspruch auf Kinderzulagen (Familienzulagen). Doch der Antrag ist nicht immer einfach â besonders wenn beide Elternteile arbeiten, die Eltern getrennt leben, oder ein Elternteil im Ausland wohnt.
Wie hoch sind die Kinderzulagen? Die MindestbetrĂ€ge gemĂ€ss Bundesgesetz: Kinderzulage CHF 200 pro Monat (bis 16 Jahre), Ausbildungszulage CHF 250 pro Monat (16â25 Jahre). Viele Kantone zahlen deutlich mehr â in Genf z.B. CHF 311 pro Kind.
Wer hat Anspruch? Arbeitnehmer, SelbstĂ€ndige und NichterwerbstĂ€tige mit Wohnsitz in der Schweiz. Bei Doppelverdienern wird geprĂŒft, welcher Elternteil den Erstanspruch hat (in der Regel der, in dessen Kanton das Kind wohnt).
Besonderheiten fĂŒr auslĂ€ndische Familien: Wenn Ihre Kinder im Ausland leben, haben Sie je nach Herkunftsland und Sozialversicherungsabkommen ebenfalls Anspruch auf Kinderzulagen. EU/EFTA-BĂŒrger erhalten in der Regel den vollen Betrag abzĂŒglich der Leistungen im Wohnsitzland der Kinder.
Benötigte Unterlagen: Geburts- oder Abstammungsurkunde des Kindes, Ausweise beider Elternteile, Heiratsurkunde (falls verheiratet), ArbeitsvertrÀge, und bei Kindern im Ausland: BestÀtigung des Wohnsitzlandes.
HĂ€ufige Probleme: Doppelzahlungen bei zwei arbeitenden Elternteilen, fehlende Koordination zwischen Kantonen, verspĂ€tete Anmeldung (Zulagen werden maximal 5 Jahre rĂŒckwirkend ausbezahlt).
Wir kĂŒmmern uns um die komplette Antragstellung â von der Zusammenstellung der Dokumente bis zur Einreichung bei der zustĂ€ndigen Familienausgleichskasse.
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Ich kĂŒmmere mich um die Antragstellung fĂŒr Ihre Kinderzulagen.