PrÀmienverbilligung beantragen: So senken Sie Ihre Krankenkassenkosten
Branislav Hepner
Berater
Die KrankenkassenprĂ€mien in der Schweiz steigen Jahr fĂŒr Jahr. Doch viele Versicherte wissen nicht, dass sie Anspruch auf PrĂ€mienverbilligung (IPV) haben. Je nach Kanton und Einkommen können Sie mehrere hundert bis ĂŒber tausend Franken pro Jahr sparen.
Wer hat Anspruch? GrundsÀtzlich alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Die genauen Einkommensgrenzen variieren stark von Kanton zu Kanton. Auch Familien mit Kindern profitieren besonders.
Wie wird die PrĂ€mienverbilligung berechnet? Massgebend ist das steuerbare Einkommen des Vorjahres. In vielen Kantonen wird auch das Vermögen berĂŒcksichtigt. Die Berechnung ist komplex â wir prĂŒfen fĂŒr Sie, ob und wie viel Ihnen zusteht.
Antragstellung: Je nach Kanton erfolgt die Antragstellung online, per Post oder automatisch durch den Kanton. Die Fristen sind unterschiedlich â in einigen Kantonen mĂŒssen Sie aktiv einen Antrag stellen, in anderen werden Sie automatisch angeschrieben.
HĂ€ufige Fehler: VerspĂ€tete Antragstellung (Frist verpasst = kein Geld), fehlende Unterlagen, falsche Angaben zum Einkommen, und nicht berĂŒcksichtigte EinkommensĂ€nderungen (z.B. Jobverlust, Geburt eines Kindes).
Was wir benötigen: Lohnausweis (Ihr und ggf. Partner), AHV-Nummer, Angaben zu Kindern, aktuelle KrankenkassenbestÀtigung, und Informationen zu Ihrem Vermögen.
Lassen Sie kein Geld liegen â wir prĂŒfen Ihren Anspruch und ĂŒbernehmen die komplette Antragstellung fĂŒr Sie.
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Ich prĂŒfe Ihren Anspruch und ĂŒbernehme die Antragstellung.