Quellensteuer-Korrektur: So holen Sie zu viel bezahlte Steuern zurĂŒck
Branislav Hepner
Berater
Rund eine Million Menschen in der Schweiz werden an der Quelle besteuert â das heisst, die Steuern werden direkt vom Lohn abgezogen. Doch der pauschale Quellensteuer-Tarif berĂŒcksichtigt nicht alle individuellen AbzĂŒge. Eine Korrektur kann sich daher erheblich lohnen.
Wer kann eine Korrektur beantragen? Alle quellenbesteuerten Personen mit Bewilligung B oder L. Die Korrektur muss bis 31. MÀrz des Folgejahres beim zustÀndigen Gemeindesteueramt eingereicht werden.
Typische GrĂŒnde fĂŒr eine Korrektur: Einzahlungen in die SĂ€ule 3a, hohe Berufsauslagen (langer Arbeitsweg, auswĂ€rtige Verpflegung), Weiterbildungskosten, Krankheitskosten, UnterhaltsbeitrĂ€ge, oder ein falscher Tarif-Code.
Wie viel können Sie zurĂŒckbekommen? In unserer Erfahrung erhalten Klienten durchschnittlich CHF 1'000 bis CHF 5'000 zurĂŒck. Bei Familien mit Kindern oder hohen Berufsauslagen kann es deutlich mehr sein.
Was wir benötigen: alle Lohnausweise, Nachweise ĂŒber SĂ€ule-3a-Einzahlungen, Belege fĂŒr Berufsauslagen, VersicherungsprĂ€mien, Krankheitskosten, und Angaben zu Kindern und Unterhaltspflichten.
Wichtig: Verpassen Sie die Frist nicht! Nach dem 31. MĂ€rz ist eine Korrektur fĂŒr das vergangene Steuerjahr nicht mehr möglich. Handeln Sie jetzt.
Wir ĂŒbernehmen den gesamten Prozess fĂŒr Sie: von der Zusammenstellung der Unterlagen ĂŒber die Berechnung bis zur Einreichung beim Steueramt. Sie mĂŒssen sich um nichts kĂŒmmern.
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