BVG und Pensionskasse: Verwaltung, Auszahlung und Ihre Optionen
Branislav Hepner
Berater
Die berufliche Vorsorge (BVG / 2. SĂ€ule) ist ein zentraler Bestandteil der Schweizer Altersvorsorge. Ob Sie Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen, investieren oder ĂŒbertragen möchten â es gibt wichtige Regeln und Fristen zu beachten.
Wann können Sie Ihr BVG-Kapital beziehen? Bei Pensionierung (frĂŒhestens ab 58 Jahren), bei definitiver Ausreise aus der Schweiz (mit EinschrĂ€nkungen fĂŒr EU/EFTA-BĂŒrger), bei Aufnahme einer selbstĂ€ndigen ErwerbstĂ€tigkeit, oder fĂŒr den Erwerb von Wohneigentum (WEF-Vorbezug).
Ausreise aus der Schweiz: Wenn Sie die Schweiz verlassen, wird Ihr Pensionskassenguthaben auf ein FreizĂŒgigkeitskonto ĂŒberwiesen. EU/EFTA-BĂŒrger können nur den ĂŒberobligatorischen Teil auszahlen lassen â der obligatorische Teil bleibt bis zum Rentenalter gesperrt.
FreizĂŒgigkeitskonto: Wenn Sie zwischen zwei Stellen sind, wird Ihr BVG-Guthaben auf ein FreizĂŒgigkeitskonto ĂŒbertragen. Sie haben die Wahl zwischen Bankstiftungen (sicher, tiefe Zinsen) und Anlagestiftungen (höheres Renditepotenzial, mehr Risiko).
WEF-Vorbezug fĂŒr Wohneigentum: Sie können BVG-Kapital fĂŒr den Kauf einer selbst bewohnten Immobilie verwenden. Mindestbezug CHF 20'000, maximal der gesamte Anspruch. Achtung: Dies reduziert Ihre spĂ€tere Rente.
Was wir fĂŒr Sie tun: Wir helfen bei der Ăbersicht ĂŒber alle Ihre FreizĂŒgigkeitskonten, der Beantragung von Auszahlungen, der Wahl der optimalen Anlagestrategie, und der steueroptimierten Planung Ihres Kapitalbezugs.
Bringen Sie Ihren Vorsorgeausweis und den letzten BVG-Auszug mit â wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Optionen.
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