AI GeneratedKTG, UVG und BVG â Obligatorische Firmenversicherungen
Branislav Hepner
Berater
KTG, UVG und BVG â Welche Versicherungen braucht ein Arbeitgeber?
Wenn Sie als Unternehmerin oder Unternehmer in der Schweiz Mitarbeiter beschĂ€ftigen, sind Sie verpflichtet, drei zentrale Sozialversicherungen abzuschliessen. KTG, UVG und BVG sind nicht optional â sie sind gesetzlich vorgeschrieben. Viele ZuzĂŒgler und AuslĂ€nder, die eine Firma grĂŒnden oder leiten, sind mit diesen Begriffen zunĂ€chst ĂŒberfordert. Unser Berater Branislav erklĂ€rt Ihnen hier, was dahintersteckt und welche BeitragssĂ€tze Sie erwarten.
KTG â Die Krankentaggeldversicherung fĂŒr Mitarbeiter
Die KTG (Krankentaggeldversicherung) ist eine Versicherung, die Ihren Mitarbeitern wĂ€hrend einer Krankheit oder eines Unfalls einen Teil des Lohnes ersetzt. Sie mĂŒssen diese Versicherung spĂ€testens beim dritten Tag einer ArbeitsunfĂ€higkeit greifen lassen. Die Kosten trĂ€gt der Arbeitgeber â in der Regel zwischen 0,5 % und 2,5 % der Lohnsumme, abhĂ€ngig von den Versicherungsbedingungen und dem Leistungsumfang.
Wichtig: Die KTG ist nur fĂŒr Fehlzeiten ab dem dritten Krankheitstag obligatorisch. Die ersten zwei Tage tragen Sie als Arbeitgeber selbst (Wartezeit). Manche Unternehmen versichern auch diese zwei Tage zusĂ€tzlich â das ist aber freiwillig.
UVG â Die Unfallversicherung (Obligatorium und Freiwilliges)
Die UVG (Unfallversicherung) deckt BerufsunfĂ€lle und Berufskrankheiten ab. Sobald Sie einen Arbeitnehmer mit mindestens 8 Stunden pro Woche beschĂ€ftigen, mĂŒssen Sie ihn gegen BerufsunfĂ€lle versichern. Die PrĂ€mien unterscheiden sich je nach Branche und Risiko â im Durchschnitt betragen sie etwa 1 % bis 5 % der Lohnsumme. Laut suva.ch, der wichtigsten Unfallversicherung in der Schweiz, sind etwa 90 % aller Arbeitnehmer durch die UVG geschĂŒtzt.
Es gibt auch einen Nichtberufsunfall-Teil der UVG (FreizeitunfÀlle), den Sie freiwillig abschliessen können. Diese deckt UnfÀlle in der Freizeit ab. Zusammen mit der Berufsunfallversicherung bietet die UVG also einen umfassenden Schutz.
BVG â Die Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
Das BVG (Bundesgesetz ĂŒber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) regelt die Pensionskasse Ihrer Mitarbeiter. Sobald ein Arbeitnehmer das 17. Lebensjahr vollendet hat und ein jĂ€hrliches Einkommen von mindestens CHF 22'680 verdient (Stand 2024), mĂŒssen Sie ihn in eine Pensionskasse aufnehmen. Die BeitragssĂ€tze liegen typischerweise zwischen 7 % und 15 % des Lohns â der Arbeitgeber zahlt mindestens die HĂ€lfte, oft 50 % oder mehr.
Die BVG ist Ihre Verpflichtung als Arbeitgeber gegenĂŒber der Altersvorsorge. Ohne BVG können Sie keine Mitarbeiter legal anstellen. Laut bsv.admin.ch (Bundesamt fĂŒr Sozialversicherungen) sind fast 3 Millionen Arbeitnehmer in der Schweiz ĂŒber BVG-Pensionskassen versichert.
Die drei Versicherungen im Ăberblick
Es ist sinnvoll, die drei Versicherungen klar zu unterscheiden und die entsprechenden Fristen zu kennen:
- KTG: Ab dem 3. Krankheitstag; Arbeitgeber trĂ€gt Kosten (0,5â2,5 % der Lohnsumme)
- UVG: Bei mindestens 8 Stunden/Woche; Schutz vor BerufsunfĂ€llen und -krankheiten (ca. 1â5 % der Lohnsumme)
- BVG: Ab 17 Jahren und CHF 22'680 Jahreseinkommen; Alters- und InvaliditĂ€tsvorsorge (7â15 % der Lohnsumme, mindestens 50 % vom Arbeitgeber)
Fristen und Anmeldepflichten fĂŒr Arbeitgeber
Wenn Sie neue Mitarbeiter anstellen, mĂŒssen Sie diese innerhalb von kurzer Zeit bei den entsprechenden Versicherungen anmelden. FĂŒr die BVG gilt beispielsweise eine Anmeldepflicht spĂ€testens drei Monate nach Beginn der TĂ€tigkeit. FĂŒr die UVG mĂŒssen Sie sich beim Unfallversicherer anmelden, bevor der Mitarbeiter tĂ€tig wird â andernfalls drohen Bussgelder bis zu CHF 10'000.
Unser Berater empfiehlt, diese Anmeldungen sofort nach der Einstellung zu erledigen. Viele NeugrĂŒnder unterschĂ€tzen diese administrativen Verpflichtungen, besonders wenn sie zum ersten Mal in der Schweiz ein Unternehmen fĂŒhren. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin, um sicherzustellen, dass alle Ihre Versicherungen korrekt registriert sind.
Kosten und BeitragssÀtze zusammengefasst
Zusammengerechnet mĂŒssen Arbeitgeber mit folgenden Gesamtkosten rechnen: KTG (0,5â2,5 %) + UVG (1â5 %) + BVG (7â15 %, mindestens 50 % Arbeitgeberanteil) = insgesamt etwa 8,5 % bis 22,5 % der Lohnsumme. Die exakten SĂ€tze hĂ€ngen von der Branche, dem Betriebsrisiko und der Pensionskasse ab. Ein Bauunternehmen zahlt beispielsweise höhere UVG-PrĂ€mien als ein BĂŒrobetrieb.
Deshalb lohnt sich ein Vergleich: Verschiedene Versicherer und Pensionskassen haben unterschiedliche Tarife. Unser Berater kann Sie bei der Auswahl der optimalen Versicherungen unterstĂŒtzen und zeigt Ihnen, wo Sie sparen können, ohne den Schutz zu gefĂ€hrden.
HĂ€ufige Fehler beim Abschluss von Firmenversicherungen
Viele NeugrĂŒnder machen folgende Fehler: Sie verwechseln KTG mit der Krankenversicherung des Mitarbeiters (die ist privat), sie wissen nicht, dass die BVG ab CHF 22'680 Jahreseinkommen zwingend ist, oder sie vergessen, Teilzeitarbeitnehmer ĂŒberhaupt anzumelden. Ein weiterer Fehler ist, die Versicherungen zu spĂ€t anzumelden â das fĂŒhrt zu RĂŒckzahlungen und administrativem Aufwand.
Der hĂ€ufigste Fehler ist aber, sich keine professionelle Beratung zu holen. Als AuslĂ€nder oder ZuzĂŒgler sind Sie oft nicht mit dem Schweizer System vertraut â und das ist völlig normal. Unsere Dienstleistungen im Bereich FirmengrĂŒndung und -versicherung helfen Ihnen, von Anfang an alles richtig zu machen.
Ihr nĂ€chster Schritt â Professionelle Beratung nutzen
Die drei obligatorischen Versicherungen KTG, UVG und BVG sind nicht verhandelbar â aber Sie haben Spielraum bei der Wahl der Versicherer und Pensionskasse. Unser Berater hat langjĂ€hrige Erfahrung in der Beratung von Unternehmern, die neu in die Schweiz gekommen sind. Er erklĂ€rt Ihnen in klaren Worten, was Sie wirklich brauchen, welche Kosten realistisch sind und wie Sie Ihre Mitarbeiter optimal schĂŒtzen.
Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin bei Helpner â wir nehmen uns Zeit fĂŒr Ihre Fragen und zeigen Ihnen, wie Sie alle gesetzlichen Pflichten erfĂŒllen, wĂ€hrend Sie gleichzeitig Ihre Betriebskosten optimieren.
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