BVG und Pensionskasse: Verwaltung, Auszahlung und Ihre Optionen
Branislav Hepner
Doradca
Die berufliche Vorsorge (BVG / 2. Säule) ist ein zentraler Bestandteil der Schweizer Altersvorsorge. Ob Sie Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen, investieren oder übertragen möchten — es gibt wichtige Regeln und Fristen zu beachten.
Wann können Sie Ihr BVG-Kapital beziehen? Bei Pensionierung (frühestens ab 58 Jahren), bei definitiver Ausreise aus der Schweiz (mit Einschränkungen für EU/EFTA-Bürger), bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit, oder für den Erwerb von Wohneigentum (WEF-Vorbezug).
Ausreise aus der Schweiz: Wenn Sie die Schweiz verlassen, wird Ihr Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. EU/EFTA-Bürger können nur den überobligatorischen Teil auszahlen lassen — der obligatorische Teil bleibt bis zum Rentenalter gesperrt.
Freizügigkeitskonto: Wenn Sie zwischen zwei Stellen sind, wird Ihr BVG-Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto übertragen. Sie haben die Wahl zwischen Bankstiftungen (sicher, tiefe Zinsen) und Anlagestiftungen (höheres Renditepotenzial, mehr Risiko).
WEF-Vorbezug für Wohneigentum: Sie können BVG-Kapital für den Kauf einer selbst bewohnten Immobilie verwenden. Mindestbezug CHF 20'000, maximal der gesamte Anspruch. Achtung: Dies reduziert Ihre spätere Rente.
Was wir für Sie tun: Wir helfen bei der Übersicht über alle Ihre Freizügigkeitskonten, der Beantragung von Auszahlungen, der Wahl der optimalen Anlagestrategie, und der steueroptimierten Planung Ihres Kapitalbezugs.
Bringen Sie Ihren Vorsorgeausweis und den letzten BVG-Auszug mit — wir analysieren Ihre Situation und zeigen Ihnen die besten Optionen.
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