Prämienverbilligung beantragen: So senken Sie Ihre Krankenkassenkosten
Branislav Hepner
Doradca
Die Krankenkassenprämien in der Schweiz steigen Jahr für Jahr. Doch viele Versicherte wissen nicht, dass sie Anspruch auf Prämienverbilligung (IPV) haben. Je nach Kanton und Einkommen können Sie mehrere hundert bis über tausend Franken pro Jahr sparen.
Wer hat Anspruch? Grundsätzlich alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Die genauen Einkommensgrenzen variieren stark von Kanton zu Kanton. Auch Familien mit Kindern profitieren besonders.
Wie wird die Prämienverbilligung berechnet? Massgebend ist das steuerbare Einkommen des Vorjahres. In vielen Kantonen wird auch das Vermögen berücksichtigt. Die Berechnung ist komplex — wir prüfen für Sie, ob und wie viel Ihnen zusteht.
Antragstellung: Je nach Kanton erfolgt die Antragstellung online, per Post oder automatisch durch den Kanton. Die Fristen sind unterschiedlich — in einigen Kantonen müssen Sie aktiv einen Antrag stellen, in anderen werden Sie automatisch angeschrieben.
Häufige Fehler: Verspätete Antragstellung (Frist verpasst = kein Geld), fehlende Unterlagen, falsche Angaben zum Einkommen, und nicht berücksichtigte Einkommensänderungen (z.B. Jobverlust, Geburt eines Kindes).
Was wir benötigen: Lohnausweis (Ihr und ggf. Partner), AHV-Nummer, Angaben zu Kindern, aktuelle Krankenkassenbestätigung, und Informationen zu Ihrem Vermögen.
Lassen Sie kein Geld liegen — wir prüfen Ihren Anspruch und übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.
Prämienverbilligung beantragen?
Ich prüfe Ihren Anspruch und übernehme die Antragstellung.